Mensch – nicht etwas vom Menschen

Es ist unethisch, menschliche Embryonen gesetzlich nicht besser zu schützen als Blutplasma, Hautzellen und Gewebe des Menschen. Genau dies droht jedoch in allen EU-Staaten umgesetzt zu werden…

Mensch – nicht etwas vom Menschen
Benötigt den bestmöglichen Schutz: der menschliche Embryo

Embryonenschutz droht durch SoHO-EU-Verordnung abgeschafft zu werden

Es ist unethisch, menschliche Embryonen gesetzlich nicht besser zu schützen als Blutplasma, Hautzellen und Gewebe des Menschen. Genau dies droht jedoch in allen EU-Staaten umgesetzt zu werden, wenn die EU-Verordnung zum Umgang mit „Substanzen menschlichen Ursprungs“ (SoHO)[1] Rechtskraft erlangt. Die Art und Weise, wie der Schutz von menschlichen Embryonen abgeschafft werden könnte, erinnert an philosophische Tricks der Sophisten: Durch Begriffsumdeutungen und das Einführen mehrdeutiger Begriffe, versteckt in vielseitigen Verordnungen, die i.d.R. von wenigen gelesen werden.

Begriffsumdeutungen sind – jedenfalls bei der EU – gutbezahlte akademische Dienstleistungen. Angenommen, das erklärte Ziel wäre, „das Recht auf Abtreibung zum Menschenrecht zu erklären“, wie ließe sich ein solches, leider alles andere als fiktives Vorhaben gesellschaftspolitisch am besten umsetzen? Indem neue, vage (unscharfe) Begriffe geschaffen werden, durch die scheinbar etwas Gutes erreicht werden soll. Das angestrebte Ziel wird dann mittels Begriffsumdeutung in den neuen Begriff integriert. Ein Beispiel für ein solches Vorgehen ist der Begriff „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRGR). Unter diesem Begriff ist inzwischen auch ein „Recht auf Abtreibung“ mitbegriffen und wird langfristig durch Verordnungen und Gesetze von oben nach unten (top-down) umgesetzt.[2]

Nach dem gleichen Muster droht der rechtliche Schutz menschlicher Embryonen durch die SoHO-EU-Verordnung aufgehoben zu werden. Der schwammige Begriff, mit dem scheinbar etwas Gutes erreicht werden soll, lautet: „Substanzen menschlichen Ursprungs“, hiermit können sowohl Blutplasma, Gewebezellen, Darmmikrobiota etc. des Menschen als auch der vorgeburtliche Mensch (menschlicher Embryo) gemeint sein. Da aber der vorgeburtliche Mensch nicht etwas vom Menschen, sondern selbst Mensch ist, hat er Würde und ein unveräußerliches Lebensrecht wie jeder geborene Mensch auch. Dementsprechend ist der menschliche Embryo ebenso schutzwürdig.

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“[3] Dieser Satz stammt von Augustinus. Er kommt angesichts einer Gesellschaft in den Sinn, die in zunehmendem Maße im Begriff ist, andere Menschen als Dinge zu behandeln, sie zu entmenschlichen, ihnen das Menschsein abzusprechen, um sie so für ihre Zwecke dienlich und nutzbar zu machen – zu verzwecken.

Dr. Raphael Bexten, Referent des BVL


  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022PC0338 ↩︎
  2. Sophia Kuby.„Die EU – Komplizin der Abtreibungspolitik in Entwicklungsländern?“, in: Abtreibung – ein neues Menschenrecht?: Hrsg: B. Büchner, C. Kaminski, und M. Löhr, Beltheim: Lindenbaum Verlag, 2022, S. 173-181: 173. Vgl. auch Jörg Benedict. https://www.youtube.com/watch?v=y5ShRfO2_D8&t ↩︎
  3. De civitate dei, IV, 4, 1. Übers. Papst Benedikt XVI. ↩︎

Impressum - Datenschutz